
Im Sommer 2017 hob die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) Teile des Gesamtentscheids des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum V-Bahn-Projekt auf. Das Amt hat daraufhin die Nutzungsplanung überarbeitet. Die erforderlichen verfahrenstechnischen und inhaltlichen Änderungen wurden von den Gemeinden Grindelwald und Lauterbrunnen Mitte Februar 2018 beschlossen und dem AGR zur Genehmigung eingereicht. Nun hat das Amt mit einem Gesamtentscheid die Planungen genehmigt und die Baubewilligung für die Erschliessungsstrasse erteilt. Es wies dabei die noch hängigen Einsprachen ab. Damit liegen die nutzungsplanerischen Grundlagen im Rahmen der kantonalrechtlichen Zuständigkeiten vor.

Für Urs Kessler, CEO der Jungfraubahnen, ist der Entscheid des AGR eine Bestätigung der Projektplanung. «Mit der kantonalen Genehmigung haben wir nun endlich eine Planungssicherheit», so Kessler gegenüber dieser Zeitung. Man könne so am Plan festhalten, dass die Erneuerung der GGM auf Winterbeginn 2019 erstellt und der Eigerexpress mit all seinen Teilprojekten ein Jahr später fertig sein wird.
Über die Baubewilligung für die V-Bahn wird das Bundesamt für Verkehr im Rahmen des bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für Seilbahnen zu entscheiden haben. Kessler geht davon aus, dass dieser Entscheid bis Ende Mai vorliegt.






