Grindelwald | 3. Februar 2017
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Keine weitere Zusatzschleife bei der V-Bahn

Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) bestätigt ihr Gutachten aus dem Jahr 2014 und zieht eine Wiedererwägung nicht in Betracht. Die Bescheinigung war damals ein wichtiger Grundstein für das Projekt und wurde von den Einsprechern des Eigerexpress in der Folge in Zweifel gezogen.
von Yves Brechbühler
Die Jungfraubahnen hoffen weiter auf ein Einlenken der Einsprecher. Ein Baubeginn bei der Männlichenbahn in diesem Sommer hält Urs Kessler, CEO der Jungfraubahnen, noch immer für möglich.
Die Jungfraubahnen hoffen weiter auf ein Einlenken der Einsprecher. Ein Baubeginn bei der Männlichenbahn in diesem Sommer hält Urs Kessler, CEO der Jungfraubahnen, noch immer für möglich.Fotos: Yves Brechbühler

Gute Nachrichten für die Jungfraubahnen, weniger gute Nachrichten für die Einsprecher. Denn nun steht fest, dass eine Wiedererwägung des Gutachtens der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nicht infrage kommt. Es seien weder wesentliche Tatsachen übersehen noch sind neue Tatsachen hinzugekommen, kommt die Kommission zum Schluss. «Zwar war die Lokalisierung und die Höhe der Masten fünf bis sieben anlässlich des Augenscheins vom 1. November 2016 im Gelände mit Ballonen signalisiert und daher besser erkennbar», so die Kommission im Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. Doch der Eigerexpress sei in der für die Beurteilung massgeblichen Aspekten gegenüber 2014 unverändert.

Der Hintergrund für die neue Beurteilung: Anfangs November trafen sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) erneut mit den Jungfraubahnen und den Einsprechern auf der Kleinen Scheidegg. Auslöser dafür war das Bundesamt für Verkehr (BAV), welches verfügte, eine Wiedererwägung des Gutachtens aus dem Juli 2014 in Betracht zu ziehen. Dieses Gutachten gab damals vonseiten des Naturschutzes behördlich grünes Licht für den Eigerexpress.

Kabelwarner an Stützen und Station gefordert

Das einzige, was aufgrund der Begehung vom 1. November neu dazu kommt, sind einzelne Auflagen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Es verlangt die Markierung aller Stützen sowie der Station Eigergletscher mit einer orangen Kugel als Kabelwarner. Zudem sind die Seile in zwei Abschnitten, in denen die Höhe über Grund mehr als 60 Meter betrage, insofern zu markieren, als die ohnehin vorgesehenen Zwischenaufhängungen orange zu bemalen und mit Folienstreifen zu versehen sind. Das Bazl verlangt indes aber keine Markierung der Seile. Damit liegen die Auflagen des Bazl gemäss der Kommission bei dem, was nach der Begutachtung von 2014 erwartet werden konnte. Der von den Einsprechern vorgeschlagene Plan B mit einer Umlenkstation im Arvengarten war der Kommission bereits vor dem ersten Gutachten bekannt. Deshalb hat sich auch in dieser Hinsicht für die Kommission nichts verändert, was eine Wiedererwägung hätte nach sich ziehen können.

«Für uns ist das eine glasklare Bestätigung des vorherigen Gutachtens», sagt Urs Kessler, CEO der Jungfraubahnen. «Dieser Entscheid ist für das Projekt sehr wichtig», erklärt er weiter. Bei einem Negativentscheid der Kommission im Jahr 2014 hätte man vonseiten der Jungfraubahnen darauf verzichtet, das V-Bahn-Projekt weiterzuführen. Und was wäre passiert, wenn der Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt negativ ausgefallen wäre? «Dann wäre es sehr herausfordernd geworden, das Projekt umzusetzen», so Kessler weiter. Er hofft weiterhin auf ein Einlenken der verbleibenden Einsprecher und den positiven Bauentscheid des BAV. Dann sei es gemäss Kessler noch immer realistisch, dass in diesem Sommer mit dem Bau der neuen GGM-Bahn angefangen werden könnte.