
Ende Mai verstrich die Einsprachefrist zum grössten Infrastrukturprojekt der Jungfraubahnen. Etliche Parteien machten von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch. Beim zuständigen Bundesamt für Verkehr gingen 16 Einsprachen ein. Darunter waren unter anderem eine gemeinsame Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura Bern. Sie bemängelten insbesondere drei Punkte am Unterfangen der Jungfraubahnen: Die geplante neue Gondelbahn (Eigerexpress) von Grindelwald-Grund zur Station Eigergletscher führe zu einer schweren visuellen Beeinträchtigung der Eigernordwand. «Die Seilbahn wirkt auf den Visualisierungen wie eine überdimensionale Wäscheleine. Der Blick auf die Nordwand wird dadurch aus vielen Perspektiven entwertet», meint Jan Ryser, Geschäftsführer von Pro Natura Bern. Weiter kritisiert die Naturschutz-Organisation, dass die Jungfraubahnen mögliche Alternativen zur geplanten Streckenführung ungenügend evaluiert hätten.
Mehrwert des gesamten Unterfangens wird infrage gestellt
Ins selbe Horn bläst der Hotelier Andreas von Almen: «Es ist ein brutaler Eingriff in eine der spektakulärsten Hochgebirgslandschaften der Welt», so der Inhaber der Scheidegg-Hotels AG. Deshalb erhob der Hotelier Einsprache gegen das grosse Unterfangen. Zusätzlich verlangt er eine umfassende Prüfung der alternativen Linienführungen. Dieser Position schliesst sich auch die Alpenschutzorganisation «mountain wilderness» an. In einem offenen Brief fordern sie die Jungfraubahnen auf, ihr Projekt noch einmal zu überdenken. Die Organisation stört sich an den Masten, die bis zu 60 Meter hoch sein sollen. Zudem bezweifelt sie den Mehrwert des Grossprojekts: «Dieser Express-Tourismus fördert vor allem den Tagestourismus und bringt der Region als Ganzes wenig», so die Ansicht der «mountain wilderness»-Geschäftsleiterin Katharina Conradin.
Bei der Ersatzbahn Männlichen orten die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura Bern gar eine Verletzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Die neuen Maststandorte seien in Flachmoorflächen von nationaler Bedeutung geplant. Deshalb fordern beide Umweltverbände eine Anpassung der entsprechenden Planung. Zudem erachtet sie die vorgesehenen Ersatzmassnahmen als ungenügend. Diese zielten lediglich auf einen Ersatz der betroffenen Vegetationsflächen ab. Die gesetzlich geforderten Ersatzmassnahmen für die negativen Landschaftseingriffe und für die Nebenanlagen wie Skipisten, Deponien sowie für die Wiedereindolung des Tuftbachs würden dagegen fehlen.
Weg zum Bundesgericht ist eine Option
Zu den Einwänden wollen die Jungfraubahnen zurzeit keine Stellung nehmen. «Über das weitere Vorgehen informieren wir, sobald wir Einwände eingehend prüfen konnten», erklärt Patrizia Bickel, Medienverantwortliche der Jungfraubahnen. Demnach ist zurzeit auch unklar, ob sich der ursprünglich geplante Baubeginn (Frühjahr 2017) verschiebt. Wenn sich ein Beschwerdeführer allenfalls für den Gang ans Bundesgericht entscheiden würde, ist eine Verzögerung unvermeidlich. «Für uns ist nun entscheidend, welche Auflage das Bundesamt für Verkehr dem Bauherr macht. Erst wenn dies bekannt ist, werden wir beschliessen, ob wir unseren Beschwerdeentscheid an eine höhere Instanz weiterziehen», meint Jan Ryser von Pro Natura Bern.
V-Bahn-Projekt
Ab einem gemeinsamen Terminal in Grindelwald Grund führt eine 3S-Bahn zum Eigergletscher und eine Zehnergondelbahn zum Männlichen. Durch die neue Station Rothenegg der BOB erhält die V-Bahn einen Anschluss an den öffentlichen Verkehr und verkürzt so die Reisezeiten zum Jungfraujoch und ins Skigebiet deutlich. Aus Sicht der Gemeinde sichert die V-Bahn mittel- und langfristig die erfolgreiche touristische Zukunft der gesamten Jungfrau Region als Ganzjahres-Destination im Schweizer Tourismus.




