Das Urteil des Verwaltungsgerichts war so klar, dass die Kraftwerke Oberhasli bei ihrem Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht nicht in erster Linie juristische Gründe, sondern grundsätzliche Überlegungen ins Feld führt. «Schlussendlich ist der Entscheid für den Weiterzug nicht aufgrund der schriftlichen Urteilsbegründung gefallen», erklärt Gianni Biasiutti gegenüber dieser Zeitung. Der Bundesrat habe den Entscheid zum Perimeter des Moorschutzgebietes festgelegt, deshalb sei es angezeigt, dass nun auch das Bundesgericht diesen Entscheid beurteile.
Hoffen auf andere Beurteilung
«Natürlich sehen wir auch einzelne juristische Beurteilungen grundsätzlich anders als das Verwaltungsgericht», so Biasiutti. Man hoffe, dass das Urteil des Bundesgerichts sich noch ein wenig auf dieses Seite bewege, auch wenn die Chancen dafür nicht allzu gut stehen. «Für uns besteht aber ein Bedürfnis nach endgültiger Klärung», so Biasiutti, der sich während 18 Jahren mit dem Projekt Staumauererhöhung befasst hat. Beim Moorschutz seien durch die abgeschlossene Inventarisierung viele Konflikte eingefroren. Ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichts werde nicht nur eine direkte Wirkung auf die KWO haben, wenn damit die Erhöhung der Grimselstaumauer verhindert würde, sondern auch auf alle anderen Interessenkonflikte. Die Politik werde dann beurteilen müssen, ob der so ausgelegte Moorschutzartikel im Sinne des Souveräns sei.

Weiterzug bedeutet kaum Aufwand
Am 22. Dezember 2015 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die genehmigte
Konzession zur Vergrösserung des Grimselsees aufgrund des Moorschutzes mit fünf zu null Stimmen aufgehoben. Der Bundesrat hatte 2004 die südliche Grenze der national geschützten Moorlandschaft Grimsel 27 Meter über dem heutigen Seeufer festgesetzt. Damit wäre eine Erhöhung der Staumauer um 23 Meter möglich geworden. In seiner mündlichen Begründung des Urteils liess das Verwaltungsgericht keinen Zweifel aufkommen, dass die Anpassung des Perimeters durch den Bundesrat nicht zulässig gewesen sei. Deshalb sei die vom Berner Grossen Rat erteilte Konzession hinfällig, auch wenn diese mit einem sehr deutlichen Mehr von 139 zu 14 Stimmen zustande gekommen sei. Der grosse Rückhalt für das Projekt in der Berner Politik ist für die KWO ein weiterer Grund, das Urteil weiterzuziehen. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen, auch wenn die Beschwerde ans Bundesgericht natürlich neu ausgearbeitet werden muss. Angesichts der Aktenberge, die in den vergangenen 19 Jahren in dieser Hinsicht entstanden sind, ist er sogar verhältnismässig klein, wie Biasiutti erklärt.
Verständnis für den Weiterzug
Verständnis für den Weiterzug hat man beim Grimselverein, wie dessen Präsident, Peter Anderegg, gegenüber dieser Zeitung erklärt. Da der Bundesrat den Entscheid zur Verschiebung des Perimeters gefällt habe, sei es klar, dass die KWO nun auf Stufe des Bundesgerichts auch noch ein entsprechendes Urteil anstrebe. «Auf unserer Seite ist klar, dass die Wirkung eines Bundesgerichtsentscheides viel grösser sein wird», so Anderegg. In diesem Sinn kann der Grimselverein den Weiterzug nur begrüssen, denn er geht davon aus, dass auch die Bundesrichter nicht zu einem anderen Urteil kommen werden als das Verwaltungsgericht. Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts folge der Bundesverfassung und der Bundesrechtssprechung in den Fällen Moorlandschaftsschutz Ufenau Zürichsee, Oberlandautobahn Wetzikon und Pfäffikersee. «Es ist nicht so, dass sich das Berner Verwaltungsgericht auf etwas stützen würde, was das Bundesgericht nicht schon entschieden hat», so Anderegg. Eine Bestätigung des Urteils vom Bundesgericht sei für den Moorlandschaftsschutz sogar ein zusätzlicher Gewinn, ist er überzeugt. Er rechnet mit einem raschen Entscheid noch im Verlauf dieses Jahres.
Erhöhung hinfällig
Anderegg verweist darauf, dass sowohl die BKW als auch das Bundesamt für Energiewirtschaft am Tag nach dem Urteil erklärt hätten, dass ein Atomausstieg 2050 ohne Vergrösserung des Grimselsees problemlos möglich sei. Deshalb geht er davon aus, dass, auch wenn beim Moorschutz eine Interessanabwägung möglich wäre, das Projekt nicht realisierbar wäre. Dies, weil das Gebiet an der Grimsel gleich mehrfach geschützt ist. Seit 1934 besteht an der Grimsel ein Naturschutzgebiet – notabene nach dem Nationalpark das zweitälteste in der Schweiz. Neben dem kantonalen Naturschutzgebiet ist die Grimsel auch Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Für den Grimselverein ist deshalb klar: Die umstrittene Mauererhöhung an der Grimsel, welche das Naturschutzgebiet unwiederbringlich zerstören würde, würde auch einer Interessenabwägung nicht standhalten. «Auch wenn das Bundesgericht anders entscheiden würde, sehe ich praktisch keine Chance für die KWO, diese Staumauer zu erhöhen. Bei der aktuellen Entwicklung auf dem Strommarkt und dem damit einhergehenden Baustopp bei den KWO ist die Realisierung der Mauererhöhung ganz abgesehen von der gerichtlichen Beurteilung in den Schubladen verschwunden.»

